Viele denken, der Kassenwechsel sei kompliziert. Ist er nicht. Der Fuchs zeigt Ihnen in 5 klaren Schritten, wie Sie in unter 20 Minuten alles erledigen — ohne Versicherungslücke.
Bevor Sie wechseln, müssen Sie wissen, wohin. Nutzen Sie den Prämien-Check, um alle 39 Kassen für Ihre PLZ zu vergleichen. Achten Sie auf:
Wichtig: Melden Sie sich zuerst bei der neuen Kasse an, bevor Sie die alte kündigen. So stellen Sie sicher, dass Sie aufgenommen werden.
Die Anmeldung erfolgt:
In der Grundversicherung herrscht Aufnahmepflicht. Die neue Kasse darf Sie nicht ablehnen — egal wie alt oder krank Sie sind.
Die neue Kasse sendet Ihnen eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Erst wenn Sie diese in der Hand haben, gehen Sie zum nächsten Schritt.
Die Bestätigung kommt in der Regel innerhalb von 3–5 Arbeitstagen per Post oder E-Mail.
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihre aktuelle Kasse. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der Kasse eintreffen (nicht Poststempel!).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich meine Grundversicherung (OKP) per 31. Dezember 2026.
Versichertennummer: [Ihre Nummer]
Geburtsdatum: [Ihr Datum]
Bitte bestätigen Sie den Eingang schriftlich.
Freundliche Grüsse,
[Ihr Name]
Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen Kasse versichert. Es gibt keine Versicherungslücke — der Übergang ist nahtlos.
Denken Sie daran:
| Datum | Was passiert | Ihre Aktion |
|---|---|---|
| September 2026 | BAG veröffentlicht neue Prämien | Vergleich starten, Angebote einholen |
| Oktober 2026 | Ihre Kasse schickt neue Prämie | Prämie mit Markt vergleichen |
| November 2026 | Wechselfrist läuft | Neue Kasse anmelden + alte kündigen |
| 30. November 2026 | DEADLINE! | Kündigung muss eingetroffen sein |
| 1. Januar 2027 | Neue Police aktiv | Neue Versichertenkarte nutzen |
Erhöht Ihre Kasse die Prämie, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Regeln:
Fuchs-Tipp: Prüfen Sie jedes Jahr im Oktober Ihr Prämienblatt. Auch eine "kleine" Erhöhung von CHF 15/Mt. kostet Sie CHF 180/Jahr — und andere Kassen werden vielleicht günstiger.
Nein. In der Grundversicherung (OKP) besteht Aufnahmepflicht. Jede Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Nur bei Zusatzversicherungen kann es Ablehnungen geben.
Laufende Behandlungen werden von der neuen Kasse nahtlos weitergeführt. Sie müssen Ihre Franchise und Ihren Selbstbehalt bei der neuen Kasse neu aufbauen. Rechnungen bis 31. Dezember gehen noch an die alte Kasse.
Im Standardmodell nicht. Bei Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen gelten die Regeln des gewählten Modells. Ihr bisheriger Hausarzt kann in der Regel beibehalten werden, sofern er beim neuen Modell dabei ist.
Grundsätzlich ist ein Wechsel nur per 1. Januar möglich. Ausnahme: Bei einer Prämienerhöhung per 1. Juli können Sie per diesen Termin wechseln. Der Fuchs informiert Sie, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Vergleichen Sie jetzt alle 39 Kassen und starten Sie Ihren Wechsel — kostenlos und in unter 5 Minuten.
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